Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34754
BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2198 Abs 1 S 1 BGB, § 2368 Abs 1 BGB, § 7 Nr 1 BeurkG
    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2198 Abs. 1; BeurkG § 7 Nr. 1
    Unwirksame Ermächtigung des Urkundsnotars zur Bestimmung des Testamentsvollstreckers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Bestimmens einer Person des Testamentsvollstreckers durch einen Notar bei Regelung in einem notariellen Testament wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars

  • rewis.io

    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2198 Abs. 1 S. 1, 2
    Wirksamkeit des Bestimmens einer Person des Testamentsvollstreckers durch einen Notar bei Regelung in einem notariellen Testament wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Notar darf Testamentsvollstrecker nicht auswählen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den beurkundenden Notar nicht zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Notar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den mitwirkenden Notar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beurkundender Notar darf Testamentsvollstrecker nicht bestimmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Der ein Testament beurkundende Notar darf nicht die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den beurkundenden Notar

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame notarielle Testamente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 52
  • MDR 2012, 1468
  • DNotZ 2013, 149
  • NJ 2013, 204
  • FamRZ 2013, 32
  • WM 2013, 897
  • Rpfleger 2013, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96

    Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Dieser rechtliche Vorteil muss sich unmittelbar aus der in der Urkunde niedergelegten Willenserklärung ergeben und nicht erst als deren Folge eintreten oder gar erst eintreten können (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 237; Winkler aaO Rn. 6).

    Diese an die Stelle des früheren § 2235 BGB getretene Regelung hat zum Inhalt, dass die Mitwirkung des im Testament zum Testamentsvollstrecker Ernannten als Notar unabhängig davon unwirksam ist, ob es sich bei der isolierten Bestellung des Notars zum Testamentsvollstrecker für diesen um einen rechtlichen Vorteil handelt oder nicht (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 236; Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768 unter I 1).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 1996 entschieden hat, dass die notarielle Beurkundung einer testamentarischen Ernennung zum Testamentsvollstrecker nicht deshalb gegen §§ 7, 27 BeurkG verstößt, weil ein Sozius des Notars zum Testamentsvollstrecker ernannt wird und der Notar an dessen Vergütung aufgrund entsprechender Vereinbarung beteiligt ist (IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230; so bereits Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768), steht dies nicht im Widerspruch dazu, dass die Einräumung eines Bestimmungsrechts gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB nach § 7 BeurkG unwirksam ist.

  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 229/85

    Ernennung eines Sozius des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Diese an die Stelle des früheren § 2235 BGB getretene Regelung hat zum Inhalt, dass die Mitwirkung des im Testament zum Testamentsvollstrecker Ernannten als Notar unabhängig davon unwirksam ist, ob es sich bei der isolierten Bestellung des Notars zum Testamentsvollstrecker für diesen um einen rechtlichen Vorteil handelt oder nicht (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 236; Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768 unter I 1).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 1996 entschieden hat, dass die notarielle Beurkundung einer testamentarischen Ernennung zum Testamentsvollstrecker nicht deshalb gegen §§ 7, 27 BeurkG verstößt, weil ein Sozius des Notars zum Testamentsvollstrecker ernannt wird und der Notar an dessen Vergütung aufgrund entsprechender Vereinbarung beteiligt ist (IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230; so bereits Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768), steht dies nicht im Widerspruch dazu, dass die Einräumung eines Bestimmungsrechts gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB nach § 7 BeurkG unwirksam ist.

  • RG, 13.04.1928 - IV B 11/28

    Notar; Kindesannahme

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (so etwa Winkler aaO Rn. 8).
  • RG, 26.06.1937 - V 26/37

    1. Unterliegt der Formvorschrift des § 313 BGB. ein Vertrag, wodurch der in

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (so etwa Winkler aaO Rn. 8).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 24/21

    Ernennung eines Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem "Nachtrag zu

    Es gilt zu verhindern, dass der Notar durch die Einräumung ihm ansonsten nicht zustehender rechtlicher Vorteile in der Urkunde in die Gefahr eines Konflikts zu seinen sonstigen Pflichten kommt, insbesondere zu den Prüfungs- und Belehrungspflichten nach § 17 BeurkG (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, FamRZ 2013, 32 Rn. 11).

    Einen derartigen möglichen Interessengegensatz wollte der Gesetzgeber durch § 7 BeurkG von Anfang an verhindern (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2012 aaO Rn. 12).

  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Hierbei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass nach neuerer Rechtsprechung des Senats die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist (Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, ZEV 2012, 657 Rn. 6 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 7 U 170/12

    Verbesserung der Erb-/Pflichtteilsquote durch Erb-bzw. Pflichtteilsverzicht kein

    Vielmehr genügt es, dass nach der objektiven Rechtslage aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein rechtlicher Vorteil erwächst (BGH NJW 2013, 52 = ZEV 2012, 657 m.w.N.; vgl. auch RGZ 88, 147, 150).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31563
BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10 (https://dejure.org/2012,31563)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - IV ZR 182/10 (https://dejure.org/2012,31563)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 (https://dejure.org/2012,31563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 VBLSa, § 33 Abs 2 S 1 VBLSa, § 78 Abs 2 S 1 VBLSa, § 79 Abs 2 S 1 VBLSa, Art 3 Abs 1 GG
    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung; Festschreibung der Steuerklasse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festschreibung der Rechengrößen für die Berechnung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des Budes und der Länder auf den 31.12.2001.; Rechtsstellung Angehöriger der rentennahen Jahrgänge

  • rewis.io

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung; Festschreibung der Steuerklasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Festschreibung der Rechengrößen für die Berechnung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des Budes und der Länder auf den 31.12.2001.; Rechtsstellung Angehöriger der rentennahen Jahrgänge

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung; Festschreibung der Steuerklasse

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Im Übrigen werden die rentennahen Versicherten im Hinblick auf den zu berücksichtigenden erhöhten Vertrauensschutz im Vergleich zu den rentenfernen Versicherten dadurch begünstigt, dass ihnen mit der Startgutschrift im Grundsatz eine nach dem früheren Zusatzversorgungsrecht auf das vollendete 63. Lebensjahr hochgerechnete Versorgungsrentenanwartschaft erhalten bleibt (Senatsurteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101 Rn. 50).

    Insoweit hat der Senat einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verneint (Senatsurteil vom 24. September 2008 aaO Rn. 51).

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Da die rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts nur eine Vorfrage dieses Verfahrens betrifft, ist die Klage nicht unzulässig, aber unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    a) Schon nach der Grundsatzentscheidung zu den Übergangsvorschriften für die so genannten rentenfernen Versicherten verstößt es nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, dass § 78 Abs. 2 Satz 1 VBLS n.F. die am 31. Dezember 2001 maßgeblichen Rechengrößen, insbesondere die an diesem Stichtag geltende Steuerklasse, festschreibt (Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 78 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291).
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07

    Zulässigkeit der rückwirkenden Systemumstellung des Zusatzversorgungssystems der

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2009 (IV ZR 279/07, NVwZ-RR 2010, 487 Rn. 20) ausgeführt, ein vor dem Umstellungsstichtag gefasstes Vertrauen der Versicherten darauf, dass sich ihre Betriebsrente einst nach dem seinerzeit noch unbekannten, außerordentlich erhöhten gesamtversorgungsfähigen Entgelt der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn errechnen werde, genieße nicht den besonderen Schutz eines erdienten Besitzstandes.
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Eine solche Härte kann aber nicht nur deshalb bejaht werden, weil ein Versicherter infolge der Übergangsregelung eine deutlich geringere Betriebsrente erhält als unter Anwendung des alten Satzungsrechts (Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572 Rn. 16).
  • BGH, 20.04.2010 - IV ZR 249/08

    Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung und/oder Wirksamkeit über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - IV ZR 249/08, ZfS 2011, 31 unter II 1).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06

    Wirksamkeit von Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte; Korrektur i.R.d.

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
    Die Wirksamkeit der Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte hat der Senat nochmals mit Urteil vom 16. Dezember 2009 (IV ZR 17/06, NVwZ-RR 2010, 325) bestätigt.
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Die rechtskräftige Entscheidung einer Vorfrage führt nicht zur Unzulässigkeit, aber zur Unbegründetheit des Anspruchs (BGH aaO; Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, Rn. 19, juris).

    Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2012 (IV ZR 182/10 - juris Rn. 19) eine Bindung des Berufungsgerichts an eine rechtskräftige Vorentscheidung darüber, dass bei der Berechnung der Startgutschrift der dortigen Klägerin Steuerklasse III/0 nicht zu berücksichtigen sei, angenommen wurde, so liegt eine andere Fallkonstellation vor.

    Der Bundesgerichtshof wies in seinem Zurückweisungsbeschluss darauf hin, dass die Klage schon deshalb unbegründet sei, weil bereits durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe entschieden sei, dass die Startgutschrift der Klägerin nicht unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/0 zu berechnen sei (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 , Rn. 19, juris).

    Auch dann, wenn eine Übergangsregelung einer abstrakten Billigkeitskontrolle standhält, kann gemäß § 242 BGB eine Korrektur aufgrund einer besonderen Härte geboten sein (BGH Beschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, Rn. 16, juris; Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, Rn. 17, juris; Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 12 U 247/09 -, BeckRS 2012, 25256 unter Ziff. II.2.1 m.w.N.).

    Allgemeingültige Maßstäbe lassen sich insoweit - wie auch sonst für die Ausfüllung des Grundsatzes von Treu und Glauben - nur begrenzt aufstellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, Rn. 17, juris).

  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Die von der Beklagten zu leistende Rente orientiert sich seit der Systemänderung nicht mehr am Bedarf des Versicherten, sondern nur noch an dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und den dadurch erworbenen Versorgungspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, juris, Rn. 15; vgl. zur Umsetzung am Beispiel der Wirkungen von Beitragsrückerstattungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente im Punktemodell - § 60 Abs. 7a VBLS a.F zu § 44 VBLS n.F. - Kammerurteil vom 25. Oktober 2019 - 6 O 5/19 -, juris, Rn. 59, 76/77).
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem

    Soweit der Kläger meint, auch Beschäftigte, die zwar am Stichtag geschieden gewesen seien, vor dem Beginn der Ruhegeldzahlung jedoch wieder geheiratet haben, müssten durch die Anwendung der Steuerklasse III/0 im Rahmen der Berechnung des Grundruhegelds privilegiert werden, verkennt er, dass sich der Landesgesetzgeber mit dem neuen Zusatzversorgungssystem gerade nicht mehr am Familienstand bei Beginn der Ruhegeldzahlung und an einem mit der Ehe einhergehenden Versorgungsbedarf orientiert (vgl. BGH 27. September 2012 - IV ZR 182/10 - Rn. 15) .
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Die von der Beklagten zu leistende Rente orientiert sich seit der Systemänderung nicht mehr am Bedarf des Versicherten, sondern nur noch an dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und den dadurch erworbenen Versorgungspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, juris, Rn. 15; vgl. zur Umsetzung am Beispiel der Wirkungen von Beitragsrückerstattungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente im Punktemodell - § 60 Abs. 7a VBLS a.F zu § 44 VBLS n.F. - Kammerurteil vom 25. Oktober 2019 - 6 O 5/19 -, juris, Rn. 59, 76/77).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Die von der Beklagten zu leistende Rente orientiert sich seit der Systemänderung nicht mehr am Bedarf des Versicherten, sondern nur noch an dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und den dadurch erworbenen Versorgungspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, juris, Rn. 15; vgl. zur Umsetzung am Beispiel der Wirkungen von Beitragsrückerstattungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente im Punktemodell - § 60 Abs. 7a VBLS a.F zu § 44 VBLS n.F. - Kammerurteil vom 25. Oktober 2019 - 6 O 5/19 -, juris, Rn. 59, 76/77).
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

    Allgemeingültige Maßstäbe lassen sich insoweit - wie auch sonst für die Ausfüllung des Grundsatzes von Treu und Glauben - nur begrenzt aufstellen (vgl. BGH, Urteil v. 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, FamRZ 2013, 32 (LS), Tz. 17).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Die von der Beklagten zu leistende Rente orientiert sich seit der Systemänderung nicht mehr am Bedarf des Versicherten, sondern nur noch an dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und den dadurch erworbenen Versorgungspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, juris, Rn. 15; vgl. zur Umsetzung am Beispiel der Wirkungen von Beitragsrückerstattungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente im Punktemodell - § 60 Abs. 7a VBLS a.F zu § 44 VBLS n.F. - Kammerurteil vom 25. Oktober 2019 - 6 O 5/19 -, juris, Rn. 59, 76/77).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2013 - 8 UF 129/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs für Anrechte in der Zusatzversorgung des

    Die weiteren Regelungen der Satzung zu Startgutschriften sind ebenfalls verfassungsgemäß (BGH VersR 2013, 90 f; FamRZ 2013, 32).
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